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Arbeitsmarktpaket 2009
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Änderungen ab 01.09.2009:
Beseitigung des Bonus-Malus Systems:
Kein Malus ist zu entrichten, wenn ältere DN nach dem 31.08.2009 freigesetzt werden
Keinen Bonus erhält der Arbeitgeber bei Einstellungen von älteren DN nach dem 31.08.2009, wenn diese Neu eingestellt werden.
Änderungen bei der Altersteilzeit:
Wegfall der Ersatzarbeitskraft bei Neufällen ab 01.09.2009
senkung des Altersteilzeitgeldes
Änderungen bei der Blockzeitregelung
Bildungskarenz:
ab 01.08.2009 erleichterter Zugang zur Bildungskarenz
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Auftraggeber/innenhaftung Bauleistungen nach § 19 Abs. 1a des Umsatzsteuergesetzes
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Neuerungen:
Generell:
Durch das neue Auftraggeber/innen-Haftungsgesetz wurden neue Haftungsbestimmungen für Auftraggeber/innen von Bauleistungen in das ASVG aufgenommen. Mit diesen neuen Haftungsbestimmungen soll dem Ausfall der SV-Beiträge durch Sozialbetrug entgegen
gewirkt werden.
Die Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz tritt per 01.09.2009 in Kraft.
Nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte:
http://www.wgkk.at/ (unter Dienstgeber / Auftraggeber/innenhaftung AGH )
Was wir für Sie gerne erledigen:
Antrag auf Eintragung in die HFU-Liste
Antrag auf Zugang zum WEB-Portal HFU
Telefonische oder persönliche Beratung in allen Angelegenheiten zur neuen Gesetzeslage
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Neuerungen im Lehrlingsbereich
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Aktuelles:
Die gesetzlichen Neuerungen rund um die Lehrlingsbeschäftigung gibt es einige Neuerungen. So werden neue Förderungen geschaffen und außerdem sind Lehrverhältnisse nicht mehr unkündbar. |
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24-Stunden-Betreuung
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Aktuelles:
Für Bezieher von Pflegegeld bzw für ihre Angehörigen, die illegal Betreuungspersonen beschäftigt haben, wurde eine Amnestie geschaffen. Damit die Amnestie zur Wirkung kommt, muss die Anmeldung bis sätestens 30.06.2008 erfolgen.
Anmeldung:
Arbeitnehmer -> bei der Gebietskrankenkasse
Selbstständige -> bei der SVA der gewerblichen Wirtschaft |
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Entfall der Arbeitslosenversicherungsbeiträge erst ab dem 57. Lebensjahr
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Aktuelles:
Die derzeitige Altersgrenze von 56 Jahren, ab der kein AlV-Beitrag zu leisten ist, wird ab dem 01.07.2008 auf das 57. Lebensjahr erhöht. |
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Keine Arbeitslosenversicherungsbeiträge im Niedriglohnbereich
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Neuerung:
Für alle Dienstnehmer werden die Sozialversicherungsbeiträge wie bisher in der entsprechenden Beitragsgruppe abgerechnet. Anschließend werden bei Zutreffen der Voraussetzungen die Arbeitslosenversicherungsbeiträge mittels Verrechnungsgruppen rückgerechnet.
bis 1.100,00 € /Monat:
kein AlV-Beitrag, N25a
von 1.100,00 € bis 1.200,00 € /Monat:
1% AlV-Beitrag, N25b
von 1.200,01 € bis 1.350,00 € /Monat:
2% AlV-Beitrag, N25c
ab 1.350,01 € /Monat:
3% AlV-Beitrag,
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Pendlerpauschale / KM-Geld Erhöhung per 01.07.2008
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Penderpauschale:
Um den gestiegenen Treibstoffpreisen entgegenzuwirken, hat der Nationalrat am 06.06.2008 beschlossen, per 01.07.2008 die Pendlerpauschale zu erhöhen.
Kleine Pendlerpauschale:
20-40 km von 45,50 € pro Monat auf 52,50 €
40-60 km von 90,00 € pro Monat auf 103,50 €
über 60 km von 134,50 € pro Monat auf 154,75 €
Große Pendlerpauschale:
2-20 km von 24,75 € pro Monat auf 28,50 €
20-40 km von 98,25 € pro Monat auf 113,00 €
40-60 km von 171,00 € pro Monat auf 196,75 €
über 60 km von 244,25 € pro Monat auf 281,00 €
Kilometergeld:
Ebenso wird das amtliche Kilometergeld ab 01.07.2008 bis 31.12.2009 wie folgt erhöht:
Personen- und Kombinationskraftwagen
von 0,376 € auf 0,42 € je Kilometer
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Neuanmeldung Dienstnehmer ab 01.01.2008
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Neuerung:
Anmeldung VOR Arbeitsantritt bzw. Beschäftigungsaufnahme
Praktische Abwicklung:
Spätestens am Vortag
Montag-Donnerstag von 08:00 – 16:00 Uhr
Freitag von 08:00 – 12:00 Uhr
in unserer Kanzlei wie bisher die Daten (telefonisch, per fax oder per mail) durchgeben. Sollte der Vortag an einen Samstag oder Sonntag bzw Feiertag fallen, ist der jeweils letzte Tag davor zu verwenden.
Beispiel:
Dienstantritt: Samstag, 12.01.2008 Bekanntgabe Freitag, 11.01.2008 bis 12 Uhr
Dienstantritt: Sonntag, 13.01.2008 Bekanntgabe Freitag, 11.01.2008 bis 12 Uhr
Dienstantritt: Montag, 24.03.2008 Bekanntgabe Freitag, 21.03.2008 bis 12 Uhr
Sollte dies nicht möglich sein:
Wäre eine Mindestanmeldung bei der GKK online per ELDA bzw. mittels Formular Mindestanmeldung (http://www.noegkk.at/mediaDB/126607.PDF) selbst zu erstellen und dieselbige auch an uns zu übermitteln. Weitere Informationen siehe Links GKK
Sollte der Dienstnehmer nach erfolgter Anmeldung doch nicht zum Dienst erscheinen:
Bitte bei uns melden und wir erstellen eine Stornoanmeldung (wird extra außerhalb der Pauschale verrechnet)
ACHTUNG Anmeldung am selben Tag
Lieber Klient bedenken Sie bitte, dass wir für die Durchführung der Anmeldung auch etwas Zeit benötigen. Es genügt nicht uns die Daten zu faxen und den Dienstnehmer augenblicklich zu beschäftigen. Nach Durchführung der Anmeldung (online) übermitteln wir Ihnen unverzüglich die Anmeldung, danach kann der Dienstnehmer seine Arbeit aufnehmen.
Alle anderen Fristen seitens der GKK haben sie nicht geändert.
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