Begründet das unentgeltliche Aufladen von E-Fahrzeugen einen Sachbezug?
Neue Steuerbefreiung beim Laden von E-Fahrzeugen durch die neue Sachbezugswerteverordnung
Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.